Nebenberufliche Selbständigkeit- Der sichere Start zum Unternehmer

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Seinen Traumjob als Beruf auszuüben, davon träumt fast jeder. Der Aufbau einer Selbständigkeit ist jedoch häufig mit Risiken verbunden, auch ohne finanzielle Absicherung gestaltet es sich oft schwierig. Daher starten viele Menschen Ihre Selbständigkeit nebenberuflich. Seit mehreren Jahren gründen sogar mehr als die Hälfte aller Existenzgründer in Deutschland nebenberuflich. Wer regelmäßig selbständig tätig ist, muss jedoch eine Menge an Dingen beachten.

Anmeldung

Die Frage die zuerst zu klären ist, möchte man als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sein. Wer als Freiberufler ist, hat den Vorteil, dass er im Gegensatz zum Gewerbetreibenden keine Gewerbesteuer zu zahlen hat. Ein Freiberufler hat unabhängig von der Höhe seines Gewinns, keine Bilanz zu erstellen. Freiberufler (meist Berufe im Dienstleisungssektor wie Übersetzer, Texter, Rechtsanwalt) müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Hier reicht eine Anmeldung beim Finanzamt.

Im Vorfeld sollte geprüft werden, ob die Kleinunternehmerregelung (§19 Umsatzsteuergesetz) greift. Diese gilt, wenn im Jahr der Gründung voraussichtlich ein Umsatz von nicht mehr als 17.500 € brutto erwirtschaftet wird. Das heißt, es bezieht sich auf das komplette Jahr und muss bei einem Start der Selbständigkeit Mitte des Jahres für ein gesamtes Jahr hochgerechnet werden.

Die richtige Rechtsform

Generell können Selbständige jede Rechtsform für ihr nebenberufliches Unternehmen wählen, die auch hauptberuflich zur Verfügung stehen würden. Je nach Selbständigkeit sollte daher eine Beratung zugezogen werden, um sicher zu sein, um Risiken auszuschließen, welche nicht kalkuliert waren, wie z. B. Einbezug Privatvermögen, etc. Bei Freiberuflern ist in der Regel keine Rechtsform zu wählen. Die Selbständigkeit wird ausgeübt und die Einnahmen entsprechend versteuert.

Arbeitszeit

Für das Gewerbe- und Finanzamt ist es nicht relevant wie viele Arbeitsstunden in die Nebentätigkeit investiert werden. Anders allerdings bei der Krankenversicherung, denn hier gilt eine Grenze von maximal 18 Stunden pro Woche. Geht die Nebentätigkeit über diese 18 Stunden hinaus, muss separat für das Nebengewerbe eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Grundsätzlich sollte auch darauf geachtet werden, dass gesetzliche Ruhepausen von mindestens 10 Stunden eingehalten werden. Heißt, wenn die Nebentätigkeit bis z. B. 23 Uhr abends ist, darf frühestens um 9 Uhr morgens wieder mit der Haupttätigkeit begonnen werden.

Steuern und Versicherungen

Mit einer der wichtigsten Punkte sind Steuern und Versicherungen. Vor allem die Absicherung in einem Schadensfall sollte genau abgeklärt sein:

  • Umsatzsteuer

Umsatzsteuer ist immer dann abzuführen, wenn mehr als 17.500 € Umsatz im Vorjahr erwirtschaftet wurden und mehr als 50.000 € im laufenden Jahr. In diesem Fall gilt nämlich nicht die Kleinunternehmerregelung.

  • Gewerbesteuer

Ab einem Gewinn von 24.500 € ist eine Gewerbesteuer zu bezahlen. Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, daher ist auch keine Gewerbesteuer zu zahlen.

  • Einkommenssteuer

Wird mit der Nebentätigkeit mehr als 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaftet, ist dies zu versteuern. Dazu ist ganz einfach eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen und beim Finanzamt einreichen.

  • Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung, welche bei der Haupttätigkeit greift, kann hier weiter genutzt werden, da sie unabhängig vom Arbeitsplatz ist. Allerdings sollte die maximale Stundenanzahl von 18 Stunden pro Woche, die für die Nebentätigkeit aufgewendet wird, nicht überschritten werden. Ansonsten ist eine private oder freiwillige Versicherung erforderlich, die Grenze sollte aber individuell mit der Krankenkasse noch einmal besprochen werden.

  • Rentenversicherung

Die gleichen Regelungen wie bei der Krankenversicherung gelten auch für die Rentenversicherung. Aber Achtung, es existieren auch einige rentenversicherungspflichtige, selbständige Tätigkeiten. Dazu gehören z. B. Erzieher, Lehrer, Hebamme, etc.

  • Unfallversicherung

Es besteht keine Pflicht für eine separate Unfallversicherung. Je nach selbständiger Tätigkeit sollte individuell darüber nachgedacht werden,separat eine abzuschließen. Eine über die Berufsgenossenschaft abgeschlossene Unfallversicherung wird bei einem eventuellen Unfall im Nebenjob nicht greifen.

Arbeitgeber informieren

Nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freie Berufswahl und es steht jedem frei, zusätzlich zu einem Hauptjob noch weitere Tätigkeiten aufzunehmen. Theoretisch benötigt kein Arbeitnehmer die Zustimmung des Hauptarbeitgebers. Betonung liegt auf Theoretisch. Denn jeder sollte im Vertrag noch einmal nachlesen, ob eine Nebentätigkeit ausgeschlossen ist oder die Nebentätigkeit sogenannten Wettbewerbsregel unterliegt.

Die Empfehlung ist jedoch, dem Hauptarbeitgeber zu sagen, dass eine Selbständigkeit vorliegt. Dann entstehen keine bösen Überraschungen, wenn es doch herauskommen sollte. Dies schafft Vertrauen und Transparenz, in einigen Fällen kann darauf sogar noch Rücksicht genommen werden.

Fazit

Nebenberufliche Selbständigkeit bedeutet privat weniger Risiko und bessere finanzielle Absicherung. Wer mit der Doppelbelastung von Haupt- und Nebenberuf klarkommt, findet hier eine gute Alternative zu einem Start in die Selbständigkeit.

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