Körperschaftsteuer – Was muss ein Existenzgründer zahlen?

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Auf alle Umsätze und Gewinne, die ein Existenzgründer mit seiner unternehmerischen Tätigkeit erwirtschaftet, müssen Steuern gezahlt werden. Die dann vom Existenzgründer gewählte Rechtform bestimmt dabei die zu zahlenden Steuern. Wenn als Rechtform eine Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH) gewählt wurde, fällt Körperschaftssteuer an.

Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften

Bei der Körperschaftssteuer handelt es sich um eine Einkommenssteuer für juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften. Dabei ist die Besteuerungsgrundlage das Einkommen der Körperschaft (also der Kapitalgesellschaft) innerhalb eines Kalenderjahres. Bei der Körperschaftssteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer. Diese Steuerart wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften (GmbH, Limited Ltd, AB etc.) erhoben, wenn sich der Firmensitz in Deutschland befindet.

Aktuell beträgt sie 15 %. Ebenso muss der Solidaritätszuschlag auf die ermittelte Körperschaftssteuer bezahlt werden. Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, und in Deutschland nur Betriebsstätten vorhanden sind, unterliegen nur mit den inländischen Einkünften (die auch in Deutschland erzielt worden sind) der Körperschaftssteuer. Das Körperschaftssteuergesetz (KStG) und die entsprechenden Körperschaftssteuer-Verordnungen (KStDV) sind die gesetzlichen Grundlagen.

Die Abgabe der Steuererklärung für die Körperschaftssteuer

Eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr, was die Körperschaftssteuer anbelangt, ist bis zum 30. April der Folgejahres einzureichen. Eine Verlängerung der Frist zur Abgabe ist im Einzelfalle möglich.

Vorauszahlung der Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer ist jedes Quartal (am 10. März; am 10. Juni; am 10. September, am 10. Dezember) an das Finanzamt im Voraus zu zahlen. Die Körperschaftssteuerhöhe wird in Abhängigkeit von dem zuletzt erzielten Gewinn festgelegt.

Am Ende des Geschäftsjahres werden die Vorauszahlungen der Körperschaftssteuer mit der gesamten Steuerschuld verrechnet. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass zu den Zahlungsterminen auch genügend Liquidität zur Körperschaftssteuerzahlung vorhanden ist. Wenn das Geschäftsjahr sehr gut verläuft, sollte man dafür Geld während des Jahres für eine Steuernachzahlung und höhere Vorauszahlungen im Folgejahr zurücklegen.

Gewinnermittlung

Kapitalgesellschaften sind auch zur Buchführung nach den Festlegungen des Handelsgesetzbuches (HGB) verpflichtet. Somit wird der steuerliche Gewinn aufgrund der Bilanzerstellung sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt. Eine Einnahmen- Überschussrechnung ist hier nicht ausreichend und entspricht nicht der gesetzlichen Grundlage.

Verlust oder Gewinnausschüttung

Wenn ein Gewinn bei einer Kapitalgesellschaft an deren Gesellschafter ausgeschüttet wird, müssen diese für diese Ausschüttung Abgeltungssteuer in einer Höhe von 25 % zahlen. Dies kann jedoch teilweise auf deren Einkommenssteuer angerechnet werden. Sollte dagegen am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres ein Verlust ausgewiesen werden, ist es möglich, dass dieser Verlust in den Folgejahren auf den Gewinn der Kapitalgesellscha

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