Betriebliche Altersvorsorge für finanzielle Sicherheit im Alter

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Viele Menschen waren ein Leben lang in Beschäftigung und müssen doch zusätzlich zur Rente Grundsicherung beantragen. Durch künftig sinkende Rentenbeiträge wird sich diese Tendenz zur Altersarmut verstärken. Eine Alternative sind Formen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Solche finanziellen Polster können später einen sorglosen Lebensabend unterstützen.

Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Für eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge wird ein Teil des Bruttogehalts ohne Steuerpflicht in den Rentenbeitrag umgewandelt und monatlich abgeführt. Jährlich belässt der Staat höchstens 1.800 Euro auch frei von der Pflicht zu Sozialabgaben. Der abgeführte Gehaltsteil macht sich in der Regel am Monatsende nur gering bemerkbar. Je nach Start der Direktversicherung kommt so eine Zusatzrente zusammen, die Einschränkungen gegenüber dem Verdienstalter ausgleichen kann.

Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert die Pensionskasse. Allerdings darf diese nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge benutzt werden. Beim Einzahlen in eine Unterstützungskasse führt der Arbeitgeber einen zwischen ihm und dem Arbeitnehmer vereinbarten Betrag monatlich an die jeweilige Institution ab. Ist das Rentenalter erreicht, wird der angesparte Betrag entweder als Kapital in einer oder mehreren Summen bezahlt oder als lebenslange Rente monatlich überwiesen.

Pensionsfonds werden von Versicherungen oder Banken als Investitionsform angeboten. Der eingezahlte Betrag wird in Aktien angelegt mit dem Ziel der Kapitalvermehrung. Gegen einen Kapitalverlust kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Fonds und gewährleistet so, dass wenigstens 70 % des eingezahlten Kapitals als lebenslange Rente dem Einzahler wieder zukommen.

Problematik Arbeitgeberwechsel: So läuft die betriebliche Altersvorsorge weiter

Der Vertrag und somit die Zahlung der Beiträge zu einer der Formen einer betrieblichen Altersvorsorge sind beim Wechsel des Arbeitgebers nicht hinfällig. Ohne bürokratischen Aufwand wird der bislang gültige Zahlungsablauf nahtlos vom neuen Unternehmen weitergeführt. Änderungen sind allerdings möglich, falls sich die Höhe des Bruttogehalts beispielsweise bei der Direktversicherung und der Pensionskasse ändert. Die vom Staat festgelegten Freibeträge bleiben aber unverändert.

Möglichkeiten der ergänzenden privaten Altersvorsorge

  • Wohneigentum schützt im Rentenalter vor Mietfallen. Die verbleibende Rente kann also für einen besseren Lebensstandard investiert werden. Nach Bedarf lassen sich abbezahlte Immobilien oder Wohnungen auch vermieten, so dass laufend wieder Geld in die Kasse der Rentner kommt.
  • Aktienfonds sind eine riskante Art des Vermögensaufbaus. Aufgrund schwankender Kurse sollte hier aber nur mit Hilfe seriöser Trader und durch Streuung vorgegangen werden, um im Alter von etwaigen Gewinnen profitieren zu können.
  • Festgeld ist für Einlagen bis zu wenigstens 100.000 Euro gegen einen Verlust abgesichert. Es ähnelt dem Sparen mit einem Sparbuch, wird allerdings nach Vertrag statt nach Marktlage verzinst. Langfristig können sich dadurch bessere Zinswerte erzielen, und eine Auszahlung vor Ablauf des Vertrages ist ausgeschlossen. Die Rentenkasse steht also bei steigenden Einlagen sicher für einen genussvollen Lebensabend zur Verfügung.

Fazit

Eine betriebliche Altersvorsorge ist auch bei Arbeitgeberwechsel eine Chance, sich vor Altersarmut bei Renteneintritt zu schützen. Zusätzlich sind private Altersvorsorgen möglich. Alles zusammen kann bestenfalls die spätere Differenz zwischen bisherigem Gehalt und künftiger Rente komplett ausgleichen.

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