Mietsachschäden: Wann die Haftpflichtversicherung dem Mieter hilft

© pixabay.com

© pixabay.com

Deutschland ist ein Land der Mieter. Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger lebt in gemieteten Wohnungen oder Häusern. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter zu einem sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet ist. Trotzdem sind Schäden keine Seltenheit und kommen häufig vor. Schäden an der Keramik im Badezimmer oder Schäden an Wänden oder Fußböden passieren schnell.

Besonders bei langjährigen Mietverhältnissen sind solche Schäden kaum vermeidbar. Diese Mietsachschäden sind normalerweise durch die Privat-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt und die Versicherung kommt für diese Schäden auf. Nicht abgedeckt sind die sog. Abnutzungsschäden. Darunter versteht man Schäden die durch den Gebrauch der gemieteten Räume entstehen.

Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet die Wohnung in einem neuwertigen Zustand zu erhalten. Im Mietvertrag wird die Miete festgelegt. Durch die Bezahlung der Miete erwirbt der Mieter das Recht den Mietgegenstand zu gebrauchen.

Auf die richtige Höhe der Versicherungssumme achten

Festverbaute Mietsachen sind durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dazu zählen: Wände, Fenster, Türen, Böden (Holzböden, Parkett, Laminat und Fliesen), Sanitäranlagen etc., Mobiliar wenn es fest eingebaut ist und zur Wohnung gehört (Einbauküchen). Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist es sehr wichtig auf die Höhe der Versicherungssumme zu schauen. Entsteht z. B. durch einen Brand in einer Wohnung ein so hoher Schaden, dass die Versicherungssumme überschritten wird, muss der Versicherungsnehmer den Schaden bezahlen, der über der Versicherungssumme liegt.

Um sich gegen einen Totalverlust abzusichern, sollte man eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Versicherungen sprechen oft von einem Basisschutz. Da wird die Versicherungssumme z. B. mit Euro 500.000 festgelegt und es ist durchaus vorstellbar, dass bei einem Totalschaden eines Mietobjekts dieser Wert überschritten wird und der Mieter auf den darüber hinausgehenden Kosten sitzen bleibt.

Schlüsselverlust bedenken

Ein guter Tipp ist es, den Schlüs­sel­ver­lust in die Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Durch einen relativ kleine Erhöhung der Prämie ist der Schlüsselverlust dann abgedeckt. Sowohl in Miethäusern als auch im Berufsleben werden immer öfter Zentralschließanlagen mit Generalschlüsseln verwendet. Geht ein solcher Schlüssel verloren, kann der Vermieter aber auch der Arbeitgeber den Austausch aller Schlösser verlangen. Je nach Größe des Objekts kann der Aufwand für diesen Schlössertausch teuer werden.

Mietsachschäden sind auch auf Reisen versichert

Für Hotelzimmer und Ferienwohnung gelten besondere Bedingungen. In der Mietwohnung sind nur unbewegliche Gegenstände durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. In Hotelzimmern und Ferienwohnungen sind auch bewegliche Einrichtungsgegenstände versichert. Ebenso Vermögensschäden, die entstehen könnten, wenn das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung längere Zeit nicht vermietet werden kann.

Die Angebote der Versicherungswirtschaft sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich im Internet ist aber einfach und schnell möglich. Es empfiehlt sich daher nachzuschauen, ob in der Haftpflichtversicherung Mietsachschäden überhaupt enthalten sind und wenn ja, wie hoch die Versicherungssumme ist.

You may also like...