Rechtsschutzversicherung für Unternehmer gründlich vergleichen

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Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist die Kostenübernahme im Fall eines Rechtsstreits. Allerdings sollte vor dem Abschluss gründlich zwischen Bedingungen nach individuellen Voraussetzungen verglichen werden. Speziell Ausnahmeregelungen können scheinbar günstige Versicherungsbedingungen zum Übernahmerisiko machen.

Vertragliche Feinheiten in der Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten in Unternehmen sind teuer. Deshalb sollte ab Firmengründung in eine Rechtsschutzversicherung investiert werden. Doch nicht jede Vertragsvariante deckt mögliche unternehmerische Gerichtskosten ab. Wichtige Positionen im Versicherungsvertrag müssen sein:

  • Übernahme von Anwaltskosten (bis zu welcher Höhe, wann nicht und wann teilweise?)
  • Ausgleich von Zeugengeldern, Gerichts- und Gutachterkosten
  • Eventuell festgelegte Strafkautionen im Fall eines verlorenen Rechtsstreits
  • Kostenübernahme der Gegenpartei bei Fallverlust vor Gericht

Besonders positiv ist an einer Rechtsschutzversicherung deren Geltungsbereich für Unternehmer. Die besten Verträge helfen finanziell auch bei Rechtstreitigkeiten in anderen EU-Ländern. Günstig im Verhältnis Kosten – Leistung sind Rechtschutzverträge mit weltweiter Gültigkeit für einige Wochen. Während der Betriebsferien schließt eine solche Leistung dann die ansonsten entstehende Rechtsschutzlücke.

Abgedeckt werden von jeder Rechtsschutzversicherung Fälle im Steuer- und Arbeitsrecht, Sozialrecht sowie Strafrecht. Wird eine solche Versicherung vom Unternehmer privat abgeschlossen, umfasst sie außerdem Miet- und Verkehrsrecht.

Je weniger Ausnahmeklauseln, desto sicherer der Rechtsschutz

Im Vergleich der Rechtsschutzversicherungen versuchen die Anbieter, durch Ausnahmeklauseln ihr eigenes Risiko zu verringern. So kann die mögliche Wahl eines Anwalts im Fall eines Rechtsstreits versicherungsseitig eingeschränkt werden. Damit sollen die Aussichten auf Erfolg verbessert werden. Unternehmen mit eigenem Anwalt sollten sich nur bedingt auf eine solche Ausnahmeklausel einlassen.

Auch eine hohe Selbstbeteiligung an Gerichts- und Anwaltskosten muss nicht bei jeder Rechtsschutzversicherung akzeptiert werden. Eine Ausnahmeklausel betrifft alle Vertragsvarianten. Wer schuldhaft einen Fall verursacht, wird diesen Fall vor Gericht nicht gewinnen. Vorsatz vor allem im Strafrecht ist bei jedem Rechtsstreit ein Ausschlusskriterium für Leistungen des Versicherers.

Auf Vergleichsportalen werden die Leistungen und Bedingungen vieler Rechtsschutzversicherer detailliert gegenübergestellt. Auch die Wichtigkeit einer Rechtsschutzversicherung für Unternehmer lässt sich hier nachlesen. Dort können auch Vertragsdetails durch Mehr-Punkte-Fragen verglichen werden.

Eigenkapital in die Kostenkalkulation einbeziehen

Eigenkapital ist selbst bei der besten Rechtsschutzversicherung einzuplanen. Eine Selbstbeteiligung in angemessener Höhe kann im Unternehmen beispielsweise als zweckgebundenes Budget für Notfälle aufgebaut werden. Manchmal hilft dieses Eigenkapital, notwendige Kosten für einen Rechtsstreit vorzuschießen. Doch Achtung: Wer erst zum Anwalt geht und sich dann an seine Rechtsschutzversicherung wendet, muss die vorher ausgegebenen Anwaltskosten selbst tragen.

Diese Klausel gilt auch bei Verträgen mit Anwaltsbindung. Die richtige Reihenfolge bei der Beanspruchung von Leistungen ist sowohl privat als auch geschäftlich entscheidend für die Aussicht auf Kostenübernahme. Geduld hilft also dabei, als Unternehmer Geld zu sparen und keine Schuldenlücke durch falsches Vorgehen zu riskieren.

Fazit

Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmer ist selbst in kleinen Ein-Mann-Betrieben unverzichtbar. Vor einem Abschluss ist aber ein Vergleich nach Kosten, Bedingungen und Ausnahmen nötig. Auch muss trotz abgeschlossener Rechtsschutzversicherung ein kleines Budget an Eigenkapital für die eventuell geforderte Selbstbeteiligung angespart werden.

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