Die Privathaftpflichtversicherung: Für jeden Verbraucher ein Muss

Wer ein Auto auf seinen Namen zulassen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, es auch entsprechend zumindest mit einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung zu versichern. Warum der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung indes nicht zu den so genannten Pflichtversicherungen gehört, ist eigentlich nicht recht verständlich.

Verursachter Schaden kann zum finanziellen Ruin führen

© MK-Photo - fotolia.com

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Denn wer einem Dritten einen Schaden zufügt, muss diesen Schaden dem Geschädigten erst einmal ersetzen. Das mag bei einer zerborstenen Fensterscheibe noch irgendwie gehen. Kommt aber aus Unachtsamkeit eine teure antike Vase zu Bruch oder trägt der Geschädigte etwa körperliche Schäden davon, dann ist es mit der Schadensregulierung in der Regel nicht weit her. Die Folge wäre der finanzielle Ruin des Schadenverursachers und ein Geschädigter, der sehr lange auf die Regulierung des Schadens warten muss, wenn dies überhaupt jemals möglich ist.

Aus den genannten Beispielen wird im Grunde genommen deutlich, wie wichtig der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Verbraucher eigentlich ist. Selbst die Sozialbehörden raten den Empfängern von Sozialleistungen zu einem Abschluss, was die Wichtigkeit der Versicherung nur noch verdeutlicht.

Vertrag je nach familiärer Situation

Dabei ist ein solcher Vertrag nicht erst dann abzuschließen, wenn ein Versicherungsnehmer erstmals einen eigenen Hausstand gründet. Bereits mit Vollendung des 18. Lebensjahres sollte jeder Verbraucher an den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung denken, ganz gleich ob er Schüler, Student oder Arbeitnehmer ist. Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden neben den allseits bekannten Familientarifen auch Single- oder Seniorentarife an, die eben wesentlich günstiger sind.

Hierbei müssen Versicherungsnehmer zwigend beachten, dass sie für den Fall, dass sie einen Single-Tarif abgeschlossen haben und eine Familie gründen, auf jeden Fall eine Umstellung des Tarifes vornehmen müssen, um den restlichen Familienmitgliedern einen entsprechenden Versicherungsschutz zu bieten. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Kinder unter 7 Jahren einen Schaden verursachen.

Laut Gesetz können sie für diesen Schaden nicht haftbar gemacht werden, wohl aber die Eltern, sollte diesen eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen sein. Die Privathaftpflichtversicherung reguliert Schäden durch so genannte deliktunfähige Kinder.

Zusätzliche Risiken versicherbar

Dabei teilt sich der Versicherungsschutz bzw. die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung auf in Personen- und Sachschäden. Da die Haftung durch Privatpersonen in Deutschland unbegrenzt ist, sollte die Deckungssumme für Personenschäden auf mindestens 1 Million Euro festgesetzt werden. Auf der sicheren Seite sind Versicherungsnehmer bei einer pauschalen Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Ergänzt werden kann eine Privathaftpflichtversicherung durch die so genannte Ausfalldeckung. Diese greift dann, sollte der Versicherungsnehmer selbst Geschädigter sein und der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben (weitere Informationen).

Ein weiterer Baustein für die Haftpflichtversicherung sind Schäden, die während der Ausübung eines Ehrenamtes verursacht werden sowie auch der Verlust des Hausschlüssels. Die Erstattung ist zwar begrenzt, doch stellt die Versicherung eine finanzielle Entlastung bei der Beschaffung einer neuen Hausschließanlage dar.

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