Privatkredite als Alternative zur Bank?

Quelle: pixabay.com

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Geld braucht man immer dann, wenn die Liquidität eingeengt ist. Infolge der Kreditvergabepraxis der Banken sind viele Unternehmer genötigt, sich privat Liquidität zu beschaffen. Die private Kreditvergabe bedarf allerdings der Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde, sofern sie regelmäßig und zu Verdienstzwecken erfolgt (Bankgeschäft).

Ein Alternative kann die Inanspruchnahme einer Kreditvermittlungsplattform (z.B. Smava, Auxmoney u.a.) sein, die private Kreditgeber vermittelt.

Privatkredite sind Vertrauenssache

Wer sich privat Geld leiht, muss wissen, dass er das Risiko eingeht, ein bestehendes Vertrauensverhältnis zu ruinieren, wenn er das Geld nicht zurückzahlen kann.

Oft fehlt die Möglichkeit, in diesem Fall mit dem privaten Kreditgeber über eine Umschuldung zu verhandeln oder sich über der persönlichen Situation angepasste Rückzahlungsmöglichkeiten zu verständigen. Unter Verwandten kann sogar der Familienfrieden auf dem Spiel stehen.

Kreditvermittlungsplattformen prüfen Bonität und Verwendungszweck

Auch der Versuch, sich über eine Vermittlungsplattform bei privaten Kreditgebern Geld zu beschaffen, ist mit Hindernissen verbunden. Voraussetzung ist auch hier eine vernünftige Bonität, die über die Schufa abgefragt wird.

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung/Vermögensauskunft stoppt regelmäßig jeden Kreditwunsch. Die Kreditkonditionen richten sich nach der Bonität des Interessenten und dem Verwendungszweck des Geldes.

Je besser die Bonität und überzeugender der Verwendungszweck, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass private Kreditgeber sich engagieren. Sofern dies der Fall ist, sollte vorab immer geprüft werden, ob ein herkömmlicher Bankkredit nicht die bessere Alternative ist.

Zinserträge sind steuerpflichtig

Wissenswert ist auch, dass Zinserträge aus Privatdarlehen steuerpflichtig sind. Insofern kommt der Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent zur Anwendung. Alternativ ist der Abgeltungssteuersatz ausgeschlossen, soweit die Parteien „einander nahestehende Person“ im Sinne des § 32d EStG sind.

In diesen Fällen werden die Kapitalerträge meist nach dem persönlichen (und u.U. höheren) Einkommensteuertarif besteuert (vgl. BFH VIII R 35/13).

Immer alles schriftlich dokumentieren

Wie auch immer das Geld beschafft wird: Wichtig ist, sämtliche Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren. Es versteht sich, den genauen Darlehensbetrag, Zinssatz, Tilgungsquote, Zahlungstermine, Laufzeit und Fälligkeit des Restdarlehens, Konsequenzen im Verzugsfall und Stellung eventueller Sicherheiten genau zu beschreiben.

Fehlen entsprechende Vereinbarungen, gilt das Darlehen als unbefristet und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt und fällig gestellt werden.

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