5 Möglichkeiten der Konfliktlösung

Muss der Streit vor Gericht enden? Bild: pixabay

Muss der Streit vor Gericht enden?
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Konflikte mit Geschäftspartnern sind an der Tagesordnung, allerdings müssen diese nicht immer vor Gericht enden. Welche Möglichkeiten neben dem ordentlichen Gerichtsverfahren existieren, um Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das ordentliches Gerichtsverfahren

Beim ordentlichen Gerichtsverfahren entscheidet ein qualifizierter und unparteiischer Richter über den Rechtsstreit zwischen den Parteien. Das Gerichtsverfahren richtet sich streng nach der einschlägigen Sach- und Rechtslage und erfordert in der Regel einen Rechtsanwalt. Das ordentliche Gerichtsverfahren ist zwar die häufigste Art der Konfliktlösung, aber auch eine recht langwierige und kostenintensive Form der Streitbeilegung.

Das Mahnverfahren

Das Mahnverfahren empfiehlt sich immer dann, wenn es um unstreitige Geldforderungen geht. Es ist ein schnelles, einfaches und günstiges Verfahren, welches formularmäßig abgewickelt wird. Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner förmlich zugestellt wird. Legt dieser keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dessen Hilfe er die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben kann. Der schnelle Titel und die Tatsache, dass kein Rechtsanwalt erforderlich ist, machen das Mahnverfahren zu einer effektiven Methode der Konfliktlösung.

Die Schlichtung

Schlichtungsstellen sind meist bei den Innungen und Kammern der jeweiligen Branche angesiedelt und zielen darauf ab, durch den Vergleichsvorschlag des Schlichters eine sachgerechte Einigung herbeizuführen. Der Schlichter ist zwar ein Experte auf dem jeweiligen Streitgebiet, jedoch hat er im Vergleich zum Richter keine Entscheidungsgewalt. Die Parteien müssen daher den Lösungsvorschlag des Schlichters nicht akzeptieren, was dazu führen kann, dass eine Partei im Anschluss an eine Schlichtung noch ein ordentliches Gerichtsverfahren anstrengt, welches wiederrum viel Zeit und Geld kosten kann.

Das Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren wird in der Regel vor einem möglichen Rechtsstreit zwischen den Parteien vertraglich vereinbart. Dann entscheidet anstelle eines ordentlichen Gerichts ein privates Schiedsgericht endgültig und mit bindender Wirkung über die Streitigkeit. Beim Schiedsgerichtsverfahren existieren keine Rechtsmittel wie beim ordentlichen Gerichtsverfahren, allerdings ist es grundsätzlich kürzer und günstiger und daher eine oft gewählte Form der Streitbeilegung.

Die Mediation

Die Mediation ist eine Form der Vermittlung, bei der der Mediator die Parteien schrittweise aufeinander zuführt. Der Mediator dient lediglich als Helfer für eine gute Kommunikation. Er trifft keine Entscheidung über den Streit, so dass die Parteien selbst eine Lösung erarbeiten müssen, die anschließend als eine Art Vertrag schriftlich festgehalten wird. Kann keine Einigung erzielt werden, fallen die Kosten der Mediation zusätzlich zu den Kosten eines ordentlichen Gerichtsverfahrens an. Finden die Parteien allerdings einen Kompromiss, stellt die Mediation eine hervorragende Methode für die Lösung von Streitigkeiten dar.

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